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Nicht alle Salze sind gleich: Chemische Formen von Vitaminen und Mineralstoffen in der EU verstehen

Das Kennzeichnungsproblem
In der Welt der Nahrungsergänzungsmittel können Zahlen irreführend sein – insbesondere bei Vitamin- und Mineralsalzen.
Ein häufig gemachter Fehler auf dem EU-Markt besteht darin, das Gewicht eines chemischen Salzes anzugeben statt des elementaren (wirksamen) Gehalts. Verbraucher gehen dann beispielsweise davon aus, 100 mg Magnesium zu erhalten, wenn ein Produkt mit „100 mg Magnesiumcitrat“ gekennzeichnet ist – tatsächlich enthält es jedoch oft nur 16–20 mg absorbierbares, elementares Magnesium.
Diese Verwirrung betrifft nicht nur Verbraucher, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das EU-Recht dar.

Was das Gesetz verlangt

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 muss sich die deklarierte Menge auf das Vitamin oder Mineral selbst beziehen – nicht auf das Gesamtgewicht des verwendeten Salzes oder der Verbindung.
Das bedeutet:
  • Es muss die elementare Form angegeben werden (z. B. Magnesium, Eisen, Vitamin C).
  • Es darf nicht nur das Salzgewicht angegeben werden (z. B. Magnesiumcitrat, Eisensulfat).
  • Die NRV-Berechnung (%) muss auf der elementaren Menge basieren.

Was ist ein chemisches Salz?

  • Ein chemisches Salz in Nahrungsergänzungsmitteln ist eine Verbindung, bei der ein Vitamin oder Mineral an ein anderes Molekül gebunden ist – etwa an eine Säure oder Aminosäure. Diese Bindung ist entscheidend für Stabilität, Löslichkeit und Haltbarkeit.

Warum werden Salze verwendet?

Die meisten Mineralien und Vitamine liegen nicht in reiner, isolierter Form vor oder sind chemisch instabil. Zum Beispiel:
  • Elementares Magnesium ist hochreaktiv und nicht direkt verzehrbar.
  • Vitamin C (Ascorbinsäure) wird häufig als Natriumascorbat oder Calciumascorbat stabilisiert.
  • Diese Salzformen machen Nährstoffe stabil, bioverfügbar und herstellbar – führen aber zu Missverständnissen bei der Dosierungskennzeichnung.

Salzgewicht vs. Wirkstoffgehalt

Enthält ein Produkt 400 mg Magnesiumcitrat, bedeutet das nicht, dass es 400 mg Magnesium liefert. Tatsächlich enthält es nur etwa 64 mg elementares Magnesium.
  • Nach der EU-Verordnung 1169/2011 darf ausschließlich der aktive Inhaltsstoff – die elementare Menge – deklariert werden, nicht die Salzmasse.
Kennzeichnungsbeispiele
  • Drei konforme Möglichkeiten zur Angabe der Magnesiumdosierung:

    • Magnesium – 64 mg
  • Klar und direkt. Bevorzugtes Format für Front-of-Pack und NRV-Angaben.

    • 400 mg Magnesiumcitrat (liefert 64 mg Magnesium)
  • Häufig bei Premium- oder wissenschaftlich orientierten Produkten.

    • Magnesium (aus Magnesiumcitrat) – 64 mg
  • Gängig in englischsprachigen Märkten.
    In allen Fällen bezieht sich die Angabe auf 64 mg elementares Magnesium – den einzig rechtlich relevanten Wert.
    More about labeling you can find out here.

Mehrsalz-Formulierungen

Werden mehrere Formen eines Nährstoffs eingesetzt, z. B.:
  • Magnesiumoxid
  • Magnesiumcitrat
  • Magnesiumlactat
  • Magnesium-L-Threonat
Muss nur die Gesamtmenge des elementaren Nährstoffs deklariert werden:
Beispiel:
Magnesium – 200 mg
In der Zutatenliste müssen alle verwendeten Salze in absteigender Reihenfolge aufgeführt werden, z. B.:
Zutaten: Magnesiumoxid, Magnesiumcitrat, Magnesiumlactat, Magnesium-L-Threonat …
Dadurch bleiben die Angaben auf den Etiketten korrekt, gesetzeskonform und gut lesbar, während die wissenschaftliche Transparenz gewahrt bleibt.

Vitamine werden ebenfalls als Salze oder Ester eingesetzt

Bei Vitaminen ist das nicht anders. Viele davon sind in stabilisierten Formen erhältlich, um ihre Wirksamkeit und Haltbarkeit zu gewährleisten.

Vitamin

Übliche Form (Salz/Ester)

Hinweise

Vitamin B1

Thiaminmononitrat / Thiaminhydrochlorid (HCl)

Wird häufig zur Verbesserung der Tablettenstabilität verwendet

Vitamin B2

Riboflavin / Riboflavin-5′-phosphat

Einige Formen weisen eine höhere Bioverfügbarkeit auf

Vitamin B6

Pyridoxinhydrochlorid / Pyridoxal-5′-phosphat

Unterschiedliche funktionelle Eigenschaften

Vitamin A

Retinylacetat / Retinylpalmitat

Fettlösliches Vitamin, meist in veresterter Form

Vitamin D

Cholecalciferol (D3) / Ergocalciferol (D2)

Umrechnung von IU in µg erforderlich

Vitamin E

DL-α-Tocopherylacetat

Häufig zur Stabilisierung als Ester eingesetzt

Vitamin K

K1 (Phyllochinon), K2 (Menaquinon-7)

Gesetzliche Höchstmengen variieren je nach Land


Jede Form beeinflusst Stabilität, Wirksamkeit und rechtlichen Status. Retinylpalmitat wird z. B. häufig eingesetzt, während freies Retinol sehr instabil ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man bei Magnesium, Zink, Calcium oder Vitamin B6 fast immer mit einem Salz und nicht mit dem reinen Element arbeitet. Für die Kennzeichnung und die Berechnung der NRV-Werte (Nährstoffbezugswerte) zählt jedoch nur der aktive Bestandteil – also das Vitamin oder Mineral selbst.

In der EU zugelassene chemische Formen

Nährstoff

Zugelassene Formen

Calcium

Calciumcarbonat, Calciumcitrat, Calciumgluconat, Calciumlactat

Eisen

Eisensulfat, Eisengluconat, Eisenfumarat, Eisenbisglycinat

Magnesium

Magnesiumoxid, Magnesiumcitrat, Magnesiumcarbonat, Magnesiumlactat

Zink

Zinkgluconat, Zinkcitrat, Zinksulfat, Zinkbisglycinat

Vitamin B1

Thiaminhydrochlorid, Thiaminmononitrat

Vitamin B6

Pyridoxinhydrochlorid, Pyridoxal-5′-phosphat

Vitamin C

L-Ascorbinsäure, Natriumascorbat, Calciumascorbat

Vitamin D3

Cholecalciferol (D3), Ergocalciferol (D2)

Vitamin E

DL-α-Tocopherylacetat, DL-α-Tocopherylsuccinat

Folsäure

Pteroylmonoglutaminsäure, Calcium-L-Methylfolat (unter Novel-Food-Bedingungen)

Vitamin K

Phyllochinon (K1), Menaquinon-7 (K2)


Diese Formen werden bewertet hinsichtlich:
  • Sicherheit und Toxikologie
  • Stabilität
  • Absorption/Bioverfügbarkeit
  • Historischem Verzehr in der EU

Zugelassene chemische Formen in der EU

Nicht jede Vitamin- oder Mineralstoffform darf in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden – und nicht jedes Salz ist gleich. Die Europäische Union reguliert streng, welche chemischen Formen von Nährstoffen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden dürfen.
Rechtsgrundlage
Die vollständige Liste der zugelassenen Stoffe findet sich in:
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (wird regelmäßig aktualisiert)
Die aktuelle Fassung kann in EUR-Lex eingesehen werden.
Nur Stoffe, die in diesem Anhang aufgeführt sind – sowie solche, die gemäß Verordnung (EU) Nr. 1170/2009 zugelassen wurden – dürfen in rechtmäßig verkauften Produkten verwendet werden.

Nicht auf der Liste? Dann nicht zulässig

Nicht auf der Liste? Dann nicht zulässig
Jeder Nährstoff, der nicht in diesen Anhängen aufgeführt ist, muss:
  • als Novel Food bewertet werden oder
  • über ein formelles Zusatzstoff-Zulassungsverfahren genehmigt werden (ein komplexer und zeitaufwendiger Prozess).
Deshalb kann selbst ein „beliebtes“ neues Magnesiumchelat für den Verkauf in der EU nicht konform sein, solange es nicht offiziell zugelassen oder registriert wurde.

Über Novel Food können Sie hier mehr lesen.
Über die Erfahrung von BF-ESSE bei der Erstellung von Novel-Food-Dossiers erfahren Sie hier mehr.r here.

Wie man die aktive Menge berechnet

Bei anorganischen Verbindungen wie Calciumcarbonat lässt sich der Anteil des Elements über die molare Masse berechnen.
Molmasse von CaCO₃ = 100,09 g/mol
Molmasse von Calcium (Ca) = 40,08 g/mol
Damit ergibt sich:
40,08 ÷ 100,09 ≈ 0,40
→ Calciumcarbonat besteht zu etwa 40 % aus Calcium.
Das bedeutet:
1000 mg CaCO₃ = 400 mg Calcium
Dieser Ansatz funktioniert besonders gut bei einfachen anorganischen Salzen.
Bei organischen oder komplexen Chelaten (z. B. Bisglycinat) sind dagegen Lieferantenspezifikationen oder Laboranalysen erforderlich.

Kennzeichnung in der EU
Bei der Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU muss immer der aktive (elementare oder bioverfügbare) Nährstoffgehalt angegeben werden – nicht das Gesamtgewicht des Salzes oder der Verbindung.
Das bedeutet, dass eine Umrechnung auf Basis des bekannten Anteils des aktiven Nährstoffs im Salz vorgenommen werden muss.
Formel
Salzmenge × Umrechnungsfaktor = elementarer Gehalt
Beispiel 1: Magnesiumcitrat (1000 mg)
Elementares Magnesium ≈ 16 %
1000 × 0,16 = 160 mg Magnesium
Wenn Sie 400 mg des Salzes verwenden:
400 × 0,16 = 64 mg Magnesium (deklarierter Wert)
Beispiel 2: Vitamin-D3-Acetat
Vitamin D3 wird in Internationalen Einheiten (IU) oder Mikrogramm (µg) angegeben.
1 µg = 40 IU
Damit gilt:
10 µg = 400 IU (eine häufige Dosierung)
Dabei muss sichergestellt werden, dass es sich um reines Cholecalciferol handelt (ohne Stabilisator oder Trägerstoffe).

Warum dieses Wissen entscheidend ist

Diese Kenntnisse sind aus mehreren Gründen essenziell:
Dosierungsgenauigkeit
Vermeidung von Überdosierungen oder unzureichender Nährstoffzufuhr.
Kostenoptimierung
Formulierungen können effizient gestaltet werden, ohne teure Rohstoffe zu verschwenden.
Plattform-Konformität
Große Online-Marktplätze lehnen Produkte mit fehlerhafter Kennzeichnung häufig ab.
Regulatorische Sicherheit
Einhalten nationaler und EU-weiter Höchstmengen.
White-Label-Konsistenz
Vermeidung von Rezepturabweichungen und Missverständnissen bei Kunden.
Mehr über White-Label und Private-Label-Produktion erfahren Sie hier.
Services from BF‑EssE

Kontaktieren Sie das Team von BF-ESSE wenn Sie individuelle Unterstützung benötigen.

BF-ESSE berechnet die exakten Äquivalenzen und regulatorisch sicheren Dosierungen und erstellt rechtskonforme Formulierungen für Private-Label-Kunden.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Umrechnung von Dosierungen
  • Auswahl geeigneter, bioverfügbarer Salzformen
  • Prüfung der Label-Konformität
  • Unterstützung bei der korrekten NRV-Berechnung

Fazit

Bei der Formulierung von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU ist nicht nur entscheidend, welche Stoffe verwendet werden, sondern auch wie sie deklariert werden.
Die Auswahl des richtigen chemischen Salzes ist der erste Schritt.
Die korrekte Berechnung des elementaren Gehalts und eine präzise Kennzeichnung sorgen jedoch dafür, dass Ihr Produkt rechtskonform, vertrauenswürdig und europaweit verkaufsfähig bleibt.
Eine falsche Deklaration eines Minerals oder eine überhöhte Vitaminangabe ist nicht nur ein technischer Fehler – sondern ein regulatorisches Risiko und ein Marketingproblem.
Formulieren Sie intelligent.
Deklarieren Sie transparent.
Bleiben Sie vollständig konform.

Häufig gestellte Fragen zu den EU-Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken und stellt keine rechtliche oder regulatorische Beratung dar. Vorschriften können sich ändern und je nach Mitgliedstaat variieren.
Konsultieren Sie vor dem Inverkehrbringen stets die zuständigen Behörden oder qualifizierte Fachberater.