Ja, die meisten Adaptogene wie Rhodiola rosea, Ashwagandha und Eleuthero sind zulässig, sofern sie aus zugelassenen, nicht als neuartig eingestuften Extrakten stammen. Die EFSA erlaubt ihre Verwendung als Botanicals, genehmigt jedoch keine Health Claims. Die Kennzeichnung muss daher sorgfältig formuliert sein (z. B. „unterstützt mentale Belastbarkeit“ statt „reduziert Stress“).