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Verpflichtende Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln in der Europäischen Union

Ab 2024 führt die Europäische Union eine verpflichtende Kennzeichnung für Nahrungsergänzungsmittel ein, um die Qualitätskontrolle und den Verbraucherschutz weiter zu stärken. Für Unternehmen wird die Einhaltung dieser neuen Kennzeichnungsstandards eine zentrale Voraussetzung für den rechtmäßigen Marktzugang in der EU sein.

Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Anforderungen an die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die einzelnen Umsetzungsphasen sowie die notwendigen Schritte zur Einhaltung der neuen Vorschriften.

Regulatorische Anforderungen an die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU

Nach der neuen EU-Regelung muss jedes Nahrungsergänzungsmittel mit einem eindeutigen Identifikationscode versehen sein, um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit vom Hersteller bis zum Verbraucher zu ermöglichen. Die aktualisierten Vorgaben verlangen zudem eine klare Angabe aller Inhaltsstoffe, möglicher Gegenanzeigen sowie der Hersteller- bzw. Verantwortlichenangaben. Ziel ist es, den Umlauf gefälschter oder qualitativ minderwertiger Produkte zu reduzieren.

Innovationen bei der Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Das Kennzeichnungssystem ab 2024 sieht mehrere Neuerungen vor, darunter digitale Codes und eine zentrale Tracking-Datenbank. Hersteller sind verpflichtet, alle Nahrungsergänzungsmittel in diesem EU-System zu registrieren, wodurch regulatorische Prüfungen und behördliche Kontrollen vereinfacht werden.

Zweck der Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU dient dem Schutz der Verbraucher, indem sie verhindert, dass minderwertige Produkte auf den Markt gelangen. Gleichzeitig unterstützt sie die Qualitätskontrolle und den Markenschutz, da Originalprodukte eindeutig identifiziert werden können. In einem wettbewerbsintensiven Markt stärkt die verpflichtende Kennzeichnung zudem das Vertrauen der Verbraucher in die Produktauthentizität.

Zuständige Aufsichtsbehörden für die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Für die Überwachung der Einhaltung sind die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die nationalen Gesundheitsbehörden sowie Qualitätskontrollstellen zuständig. Darüber hinaus sind Zollbehörden und unabhängige Zertifizierungs- und Prüflabore in die Kontrollen eingebunden.

Stufenweise Einführung und Zeitplan der Kennzeichnung

Die Einführung der Kennzeichnung erfolgt in mehreren Phasen:
2023:
Pilotphase und Aufbau der zentralen Datenbank
Anfang 2024:
Verpflichtende Registrierung aller neuen Nahrungsergänzungsmittel
Mitte 2024:
Verpflichtende Kennzeichnung für alle Kategorien von Nahrungsergänzungsmitteln
Ende 2024:
Vollständige Prüfung und Durchsetzung der Vorschriften für gekennzeichnete Produkte auf dem Markt

Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU

Zu den maßgeblichen Rechtsakten zählen:
  • EU-Verordnung Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel
  • Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel
  • EU-Verordnung Nr. 178/2002 über allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts

Kategorien von Nahrungsergänzungsmitteln mit Kennzeichnungspflicht

Die verpflichtende Kennzeichnung gilt für folgende Produktkategorien:
  • Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen und Mineralstoffen
  • Produkte auf Basis von Pflanzenextrakten
  • Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung der Verdauung, des Immunsystems und der Herz-Kreislauf-Gesundheit
  • Sporternährung und Produkte zur Energie- und Regenerationsunterstützung

Sanktionen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht

Die Herstellung oder der Vertrieb nicht gekennzeichneter Nahrungsergänzungsmittel kann zu erheblichen Geldbußen, Beschlagnahmung der Produkte, Verkaufsverboten und in schweren Fällen sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Vorbereitung auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften

Zur Erfüllung der Kennzeichnungsanforderungen müssen Unternehmen:
  • Registrieren

    Ihre Produkte im EU-Tracking-System registrieren.
  • Durchführen

    Zertifizierungs- und Qualitätsprüfungen durchführen.
  • Anbringen

    Digitale Codes in gut lesbarer Form aufbringen.
  • Schulen

    Mitarbeitende im Umgang mit den neuen Kennzeichnungsstandards schulen.
Schlussbemerkung und Haftungsausschluss von BF-ESSE
BF-ESSE unterstützt Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Kennzeichnungsvorschriften und bietet entsprechende Beratung an. Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an spezialisierte EU-Regulierungsexperten.