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Wie man Health Claims für Nahrungsergänzungsmittel in der EU verwendet

Health Claims – das Rätsel oder die Bürokratie

Einer der verwirrendsten – und am strengsten regulierten – Bereiche im EU-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel sind Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben).
Solche Aussagen beeinflussen Kaufentscheidungen und wirken sich auf Zulassung, Kennzeichnung und Werbung aus. Gleichzeitig begrenzen strenge EU-Vorschriften sowie zusätzliche nationale Einschränkungen ihre rechtmäßige Verwendung.

In diesem Artikel erklärt BF-EssE, wie man zugelassene Health Claims korrekt einsetzt, worin der Unterschied zwischen „stabilen“ und „instabilen“ Claims liegt und welche Risiken mit sogenannten „on-hold“-Claims nach Artikel 13(1) verbunden sind. Außerdem zeigen wir, warum eine Aussage, die in der EU grundsätzlich zulässig sein kann, je nach Markt, Sprache oder Plattform trotzdem zu einer Beanstandung führen kann.

Was sind Health Claims?

Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist ein Health Claim jede Aussage, die einen Nährstoff oder eine Substanz mit einem gesundheitlichen Nutzen verknüpft – zum Beispiel:

  • „Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.“
  • „Vitamin D behandelt Osteoporose.“ (→ verboten, medizinische Aussage)

Es gibt drei Hauptkategorien von Health Claims:

  • -1-

    Zugelassene Artikel-13(1)-Claims

    allgemeine, gut belegte Wirkungen (z. B. „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“)
  • -2-

    Artikel-14-Claims

    Reduktion eines Krankheitsrisikos oder Entwicklung von Kindern (z. B. „Pflanzensterine senken den Cholesterinspiegel“)
  • -3-

    Artikel-13(5)-Claims

    basierend auf neuer Wissenschaft oder geschützten Daten
Die sogenannten „on-hold“-Claims – meist botanische Angaben oder Aussagen zu Stoffen, die noch in der EFSA-Bewertung sind – werden von vielen Marken genutzt.

Unstable Claims: Article 13.1 “On-Hold” List

Sie gehören zur Artikel-13(1)-On-Hold-Liste und sind derzeit teilweise „geduldet“, aber nicht offiziell zugelassen.
Wir bezeichnen diese Aussagen als „instabil“, weil sie jederzeit geändert, abgelehnt oder verboten werden können, sobald die EU-Kommission eine finale Entscheidung trifft.
Risiko-Zusammenfassung:
  • Kann je nach nationaler Interpretation nutzbar sein
  • Wird auf Plattformen wie Amazon oder von strengeren Behörden oft nicht akzeptiert
  • Besonders häufig blockiert bei grenzüberschreitendem Verkauf – z. B. in Deutschland, Dänemark oder den nordischen Märkten
Beispiele für on-hold-Claims:
  • 4222 – Valeriana officinalis (Baldrian) – Mentales Wohlbefinden:

    Hilft, einen natürlichen Schlaf zu unterstützen / trägt zu normaler Schlafqualität bei / hilft, ruhig mit Stress eines hektischen Lebensstils umzugehen
  • 4269 – Ginkgo biloba Blatt – Gehirn/Blutkreislauf:

    Ginkgo biloba kann dazu beitragen, die normale Gehirnleistung bei älteren Menschen zu erhalten
  • 2636 – Passionsblumen-Extrakt (Passiflora incarnata) – pflanzliches Sedativum:

    hilft, ruhige Erholung und Schlaf zu fördern / hilft zu entspannen / hilft, nach Aufregung zur Ruhe zu kommen / empfohlen bei Schwäche und Müdigkeit
ndaclaims13-Datenbank für Health Claims
3 Statusarten von Health Claims in der Datenbank: Published, On hold, Withdrawn
Theoretisch: Ja – und praktisch: Ja.
Published Health Claims sind durch die Europäische Kommission auf Basis einer positiven EFSA-Stellungnahme zugelassen und im EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gelistet.
Sie dürfen verwendet werden, wenn:
  • der Claim wortgetreu genutzt wird,
  • der Inhaltsstoff und seine Form zur EFSA-Bewertung passen (z. B. Magnesiumcitrat),
  • das Produkt die Mindestmenge liefert (falls vorgeschrieben).
  • In der Praxis sind sie die sicherste Option:
  • EU-weit anerkannt
  • von den meisten E-Commerce-Plattformen akzeptiert (z. B. Amazon, eBay)
  • geringes regulatorisches Risiko bei korrekter Anwendung
Darf man veröffentlichte (zugelassene) Health Claims verwenden?
Theoretisch: Ja.
Einige EU-Länder erlauben deren Nutzung mit Vorsicht, wenn:
  • die Aussage wahrheitsgemäß und nicht irreführend ist,
  • der Inhaltsstoff traditionell anerkannt ist,
  • das Produkt keine Krankheiten behandelt oder verhindert.
Nein.
Zurückgezogene oder abgelehnte Claims wurden entweder:
  • wissenschaftlich durch die EFSA negativ bewertet,
  • vom Antragsteller zurückgezogen,
  • oder nach Prüfung durch die EU-Kommission abgelehnt.
Sie dürfen nicht verwendet werden, wenn:
  • der Claim formal abgelehnt und im Amtsblatt veröffentlicht wurde,
  • die Aussage dem wissenschaftlichen Konsens widerspricht,
  • die Formulierung einen nicht zugelassenen Nutzen impliziert.
Praktisch ist es jedoch riskant:
  • die Durchsetzung ist je nach Land unterschiedlich,
  • Plattformen (z. B. Amazon) können strengere Regeln anwenden,
  • Claims können entfernt werden oder Produkte ohne Vorwarnung deaktiviert werden.
In der Praxis ist die Nutzung solcher Claims nicht konform und gefährlich:
  • kann zu Verkaufsverbot, Produktstopp oder Bußgeldern führen,
  • nationale Behörden können Abmahnungen und Sanktionen aussprechen,
  • Online-Plattformen markieren solche Produkte häufig automatisch
Darf man On-Hold-Claims verwenden?
Darf man zurückgezogene oder abgelehnte Health Claims verwenden?

Nationale Regeln übersteuern die EU-Flexibilität

Trotz EU-weiter Regeln setzen viele Länder zusätzliche nationale Grenzen – z. B. für Dosierungen oder zulässige Claims. Das schafft ein regulatorisches Risiko, insbesondere beim grenzüberschreitenden Verkauf.
Beispiel: Melatonin
EU-zugelassener Claim:
„Melatonin hilft, die Einschlafzeit zu verkürzen.“
Mindestdosis für den Claim: 1 mg pro Portion
  • Aber jedes Land bzw. jede Plattform kann eigene Grenzen setzen:

Land / Plattform

Maximal zulässige Dosis

Markthinweis

Lettland

1,99 mg

offizielles nationales Limit

Litauen

1,0 mg

strengere Interpretation

Deutschland

1,99 mg

unter Lebensmittelrecht zulässig

Amazon.de

0,5 mg

plattformspezifische Einschränkung (nicht gesetzlich)

Spanien

>2 mg

in einigen Fällen höhere Dosierungen möglich


Kernaussage: Auch wenn ein Claim EU-weit grundsätzlich zulässig ist, müssen nationale Regeln und Plattformrichtlinien separat geprüft werden.

Best Practices für Health Claims

  • Verwenden Sie nur zugelassene EFSA-Claims – wortgetreu
  • Prüfen Sie die Inhaltsstoffform und Mindestdosierungen
  • Vermeiden Sie „heilende“ oder medizinische Sprache
  • Bei botanischen/on-hold-Claims: Disclaimer (z. B. „Traditionelle Anwendung“) ergänzen und nationale Auslegung prüfen
  • Kennzeichnung und Marketing pro Land separat validieren

Häufige Fragen zu EFSA und Health Claims

Wie BF-EssE Sie bei Compliance unterstützt Kontaktieren Sie das Regulatory-Team von BF-EssE für maßgeschneiderte Unterstützung.

Bei BF-Esse:
  • gleichen wir Inhaltsstoffe mit zulässigen Claims ab,
  • prüfen Ihr Etikett auf Claim-Konformität,
  • unterstützen bei länderspezifischen Grenzwerten,
  • helfen, Delistings oder Ablehnungen durch unzulässige Claims zu vermeiden.

Haftungsausschluss

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder regulatorische Beratung dar. BF-EssE bemüht sich um Genauigkeit und Konformität mit den aktuellen lettischen und EU-Vorschriften, jedoch sind Unternehmen verpflichtet, ihre eigene Due Diligence durchzuführen und bei Bedarf zuständige Behörden oder Rechtsberater zu konsultieren. Das lettische Lebensmittel- und Veterinäramt (PVD) ist die zuständige Behörde für die Anmeldung von Nahrungsergänzungsmitteln in Lettland.