Health Claims – das Rätsel oder die Bürokratie
In diesem Artikel erklärt BF-EssE, wie man zugelassene Health Claims korrekt einsetzt, worin der Unterschied zwischen „stabilen“ und „instabilen“ Claims liegt und welche Risiken mit sogenannten „on-hold“-Claims nach Artikel 13(1) verbunden sind. Außerdem zeigen wir, warum eine Aussage, die in der EU grundsätzlich zulässig sein kann, je nach Markt, Sprache oder Plattform trotzdem zu einer Beanstandung führen kann.
Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist ein Health Claim jede Aussage, die einen Nährstoff oder eine Substanz mit einem gesundheitlichen Nutzen verknüpft – zum Beispiel:
Es gibt drei Hauptkategorien von Health Claims:
Land / Plattform | Maximal zulässige Dosis | Markthinweis |
Lettland | 1,99 mg | offizielles nationales Limit |
Litauen | 1,0 mg | strengere Interpretation |
Deutschland | 1,99 mg | unter Lebensmittelrecht zulässig |
Amazon.de | 0,5 mg | plattformspezifische Einschränkung (nicht gesetzlich) |
Spanien | >2 mg | in einigen Fällen höhere Dosierungen möglich |