Die Verordnung (EU) 2018/848 ist das zentrale Rechtsinstrument für die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung. Sie legt die grundlegenden Prinzipien fest:
Zentrale Bestimmung (Anhang II, 2.2.4):
Dieser Rahmen hat direkte Auswirkungen auf die Rezeptur von Nahrungsergänzungsmitteln: Die Wahl der Hilfsstoffe kann darüber entscheiden, ob das Produkt die 95-%-Schwelle erreicht.
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission:
Listen zulässiger Zusatzstoffe
VERORDNUNG (EG) Nr. 1333/2008:
Rahmen für Zusatzstoffe
Die Navigation durch die EU-Vorschriften für Bio-Nahrungsergänzungsmittel erfordert Fachwissen. Regelwerke wie 2018/848, 2021/1165 und 1333/2008 definieren detailliert, was zulässig ist, wie landwirtschaftliche Anteile zu berechnen sind und wie Hilfsstoffe wie HPMC und Calciumcarbonat eingesetzt werden dürfen.
Bei BF-EssE befolgen wir diese Regeln nicht nur – wir helfen Marken, innerhalb dieses Rahmens erfolgreich zu sein. Von Kapseln über Sachets bis hin zu Blistern stellen wir sicher, dass Ihre Bio-Nahrungsergänzungsmittel die EU-BIO-Standards vollständig erfüllen.